Corona-Info Juni 2020
Wir hatten alle gehofft, dass uns die aktuelle Verordnung vom 29. Mai endlich wieder gemeinsame Musikproben ermöglichen lässt.
Als Obmann oder Verantwortungsträger eines Vereins sehe ich mich bzw. sehen wir uns jedoch nicht in der Lage, die unzähligen Auflagen, die wir für einen Probenbetrieb erfüllen müssen, zu bewerkstelligen.
Nur ein Auszug aus der „Kulturverordnung“:
Jeder Verein muss …
- einen COVID-19 Beauftragten namhaft machen,
- sich um ein stufenweises Eintreffen und Verlassen des Musikheims kümmern,
- für alle Desinfektions- und Handpflegemittel zur Verfügung stellen,
- regelmäßig alle Gegenstände desinfizieren, die benutzt werden,
- einen Mindestabstand von 1 m zwischen den Probenden herstellen,
- Wartezonen schaffen,
- die Räume beschildern, wie viele Personen sich darin aufhalten dürfen,
und noch vieles mehr!
Der Blasmusikverband hat die „Kulturverordnung“ als wichtigen Schritt gesehen.
Für uns erscheint es aber unmöglich, dies Alles umzusetzen und zu gewährleisten bzw. das Risiko so einzudämmen, dass man hierfür die Verantwortung übernehmen kann bzw. will.
Somit können wir auch weiterhin nur die Entwicklung im Auge behalten und hoffen, dass wir bald bessere Nachrichten vom Blasmusikverband erhalten.
Bis dann … bleibt uns treu und folgt uns auf unserer Homepage, Facebook oder Instagram.
Glück Auf, eure Bergmannskapelle